Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA
DEZA – weltweit vor Ort

Besuchen Sie die Websites der Schweizer Kooperationsbüros.

Schweiz
Schweiz 
Suche:
Neue EU-Staaten
Projekteingaben und Ausschreibungen für den Erweiterungsbeitrag
Liste mit den aktuellen Aufrufen zu Projekteingaben (Call for Proposals) und den öffentlichen Ausschreibungen für den Erweiterungsbeitrag in den neuen EU-Staaten.
Liste der geplanten und vergebenen Aufträge

Die DEZA hat eine Plattform eingerichtet, auf der die geplanten und vergebenen Aufträge publiziert werden. Damit kommt sie dem Ruf nach mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Auftragsvergabe nach.


E-Rechnung

Auftragsvergaben der DEZA

Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) ist zuständig für die Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sowie die Ostzusammenarbeit (gemeinsame Programme mit SECO). Sie realisiert eigene Projekte und Programme, arbeitet mit schweizerischen NGOs zusammen, unterstützt multilaterale Organisationen und vergibt Aufträge an fachkompetente Organisationen und Firmen.

Beiträge der DEZA
Schweizerische Nicht-Regierungsorganisationen sind ausgewiesene Leistungs- und Wissensträger in der internationalen Zusammenarbeit. Die DEZA unterstützt mit Beiträgen Programme von Nichtregierungsorganisationen, die diese in eigener Verantwortung durchführen.

Aufträge der DEZA
Die DEZA erteilt Aufträge (Mandate) an fachkompetente Auftragsnehmer (spezialisierte Nichtregierungsorganisationen, Fachinstitute, private Unternehmen) zur Durchführung von Projekten und Programmen der internationalen Zusammenarbeit. Sie vergibt in einem geringen Ausmass institutionelle Beratungsmandate.

Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Vorgaben des Bundesgesetzes über das öfffentliche Beschaffungswesen (BöB) vom 16. Dezember 1994 (und der Verordnung – VöB vom 11. Dezember 1995) sowie der Weisung des EDA über die Beschaffung von Dienstleistungen und Aufträge vom 1. Juni 2011.

Schwellenwerte der Auftragsvergaben
Gemäss den BöB Bestimmungen (und der VöB) sind drei Typen von Auftragsvergaben zu unterscheiden: Freihändiges Verfahren, Einladungsverfahren, Ausschreibungsverfahren.

Beschaffungsgegenstand

Schwellenwerte

Verfahrenstyp

Güter
Dienstleistungen, Bauten

< CHF 50‘000
< CHF 150‘000

Freihändiges Verfahren

Güter
Dienstleistungen
Bauten

CHF 50‘000 < CHF 230‘000
CHF 150‘000 < CHF 230‘000
CHF 150‘000 < CHF 2‘000‘000

Einladungsverfahren

Güter, Dienstleistungen
Bauten

ab CHF 230‘000
ab CHF 2‘000‘000

Ausschreibungsverfahren

Die Ausschreibungen finden sich auf der elektronischen Plattform von Bund, Kantonen und Gemeinden http://www.simap.ch/.

Ausnahmen für freihändige Vergaben
In der Regel werden Aufträge ab CHF 230‘000 (Dienstleistungen und Güter), resp. ab CHF 2‘000‘000 (Bauten) ausgeschrieben.

Im Rahmen des Tätigkeitsbereiches der DEZA erlauben folgende Ausnahmen eine freihändige Vergabe:

Folgephasen

Technische Besonderheiten
Ausnahmeregelung kommt zur Anwendung, wenn aufgrund technischer Besonderheiten oder aus Gründen des Schutzes des geistigen Eigentums nur ein Anbieter in Frage kommt oder keine angemessene Alternative besteht.

Weitere Gründe
Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen definiert Ausnahmen in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Freihändige Vergaben sind möglich für

Verwaltete Projektmittel
Die Programme und Projekte der internationalen Zusammenarbeit beinhalten häufig Mittel, welche die mit dem Mandat beauftragte Organisation verwaltet. Diese Mittel dienen der Armutsbekämpfung und fliessen direkt in das Partnerland der DEZA. Sie sind von den Honoraren und Entschädigungen an die beauftragte Organisation und die von ihr beigezogenen Unterbeauftragten zu unterscheiden. Bei Beschaffungen vor Ort stehen zuweilen die lokalen Partner bereits fest. Eine internationale Ausschreibung ist wenig zweckdienlich und läuft dem Ziel, lokale Strukturen zu stärken, entgegen. Kommen bei einem Projekt oder Programm mehrere lokale Anbieter in Frage, regeln die Verträge zwischen der DEZA und der beauftragten Organisation, wie die Vergabe von verwalteten Projektmitteln erfolgen soll (z.B. lokale Ausschreibung). Es gelten dabei grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die DEZA.


Kontakt zu diesem Thema: Kompetenzzentrum Verträge und Beschaffungen